ELITE POOL GmbH
Buchenstraße 20
4223 Katsdorf
Ihr Ansprechpartner:
Herr Walter Wakolm
Mobil: +43 660 81 82 183
EMail: office@elite-pool.at
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(AGB) der Firma ELITE POOL GmbH
1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten
unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Abweichende Kauf-
und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Genehmigung. Der Vertragspartner unterwirft sich diesen Bedingungen,
wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch die Annahme der Ware oder
Dienstleistung.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese
in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten,
die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Firma ELITE POOL GmbH behält
sich vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
3. Schutz von Plänen und Unterlagen/Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen
wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches
bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe,
Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung
einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit
von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverbindlich
unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande
kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung
des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten
gegenüber.
4. Preis
Der vereinbarte Lieferpreis ist nach Rechnungslegung ohne irgendeinen
Abzug zahlbar.
Die Firma ELITE POOL ist berechtigt, eine zu erbringende Werkleistung
mangels anderer Vereinbarungen nach dem tatsächlichen Anfall und
dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Wir sind ausdrücklich
berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen
in Teilen erbracht werden.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer. Im Verrechnungsfall wird die
gesetzliche Mehrwertsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Die Preise
beruhen auf den gegenwärtigen gültigen Lohn- und Materialkosten
und wir behalten uns eine Änderung des Angebotes od. Preises vor.
5. Zahlung
Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Zahlung ist nur dann als
rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn deren Betrag am Fälligkeitstag
einlangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug
erlöschen alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich
anderer offener Forderungen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen
die Forderungen der Firma ELITE POOL aufzurechnen. Gegenforderungen vom
Vertragspartner aus Gewährleistungen oder wegen behaupteter Mängel
befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung
nicht von der Zahlungspflicht.
6. Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich
zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener
höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Mahn und Inkassospesen
Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn-
und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung
notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines
Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des
BMWA überschreiten zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst
betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen
Betrag von jeweils Euro 5,00 zu bezahlen. Darüber ist jeder weitere
Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in
Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen
Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am
Zahlungsverzug zu ersetzen.
8. Transport - Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die
Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und
Spesen unser Eigentum. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt
gefährden können (z.B. Pfändungen), sind wir sofort
zu verständigen, ebenso hat der Vertragspartner den Dritten bei
einer Weitergabe der Waren auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
10. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für unsere Leistung als auch Gegenleistung
gilt 4223 Katsdorf, Buchenstraße 20 als vereinbart.
11. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer
jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder
ein Rücktrittsrecht zusteht.
12. Stornogebühren
Stimmt die Fa. ELITE POOL einem Storno des Vertrages durch den Besteller
zu, so hat er 25 % der Bestellpreissumme als Stornogebühr zu entrichten.
13. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht
auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch
nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu
erfüllen. Forderungen darüber hinaus, wie z.B. Bereitstellung
eines Ersatzgerätes während der Reparaturzeit sind in jedem
Fall ausgeschlossen.
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabe-Zeitpunkt
bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei
festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens
aber innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung unter Bekanntgabe von
Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich bekanntzugeben.
Geräusche, Farbdifferenzen, Falten, Schönheitsfehler, Maßtoleranzen
usw. gelten nicht als Mängel.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu
rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs-
oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtums-Anfechtung
auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen
6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre
14. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind in
allen Fällen ausgeschlossen, außer es handelt sich um grobe
Fahrlässigkeit. Die Beweispflicht trifft den Vertragspartner.
15. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückhalteverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
16. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen,
Nebenabreden usw. bedürfen der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift
oder der sicheren elektronischen Signatur.
17. Rechtswahl Gerichtsstandvereinbarung
Der gesamte Geschäftsverkehr unterliegt dem österreichischen
Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
gilt Gerichtsstand Linz als vereinbart.
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